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AODA-Verordnung über integrierte Normen für die Barrierefreiheit - Informations- und Kommunikationsstandards

Zweck

Diese Richtlinie soll die Anforderungen der Integrated Accessibility Standards, Ontario Regulation 191/11 für den Informations- und Kommunikationsstandard gemäß dem Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005, erfüllen. Diese Richtlinie gilt für die Art und Weise, wie die DAC Group mit der Öffentlichkeit in der Provinz Ontario kommuniziert.

Definitionen

Barrierefreie Formate – können u.a. Großdrucke, aufgezeichnete Audio- und elektronische Formate, Blindenschrift und andere Formate, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden können, umfassen.

Kommunikationshilfen – können unter anderem Untertitel, alternative und ergänzende Kommunikationshilfen, Klartext, Gebärdensprache und andere Hilfsmittel umfassen, die eine effektive Kommunikation ermöglichen.

Konvertierungsbereit – ein elektronisches oder digitales Format, das die Konvertierung in ein akzeptables Format erleichtert.

Information – umfasst Daten, Fakten und Wissen, die in jedem Format vorliegen, einschließlich Text, Audio, Digital oder Bild, und vermittelt eine Aussage.

Internet-Website – eine Sammlung von verwandten Webseiten, Bildern, Videos oder anderen digitalen Inhalten, die in Bezug auf einen gemeinsamen Uniform Resource Identifier (URI) adressiert sind und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Web Content Accessibility Guidelines – bezieht sich auf die Empfehlung des World Wide Web Consortium vom Dezember 2008 mit dem Titel „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“.

Allgemeine Grundsätze

In Übereinstimmung mit den Integrated Accessibility Standards, Ontario Regulation 191/11, behandelt diese Richtlinie Folgendes:

  1. Barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung
  2. Barrierefreie Websites und Webinhalte
  3. Notfallmaßnahmen, Pläne oder Informationen zur öffentlichen Sicherheit
  4. Ausnahmen
  5. Feedback

A. Barrierefreie Formate und Kommunikationsunterstützung

Ab dem 1. Januar 2016 wird die DAC Group auf Anfrage die Bereitstellung von barrierefreien Formaten und Kommunikationshilfen für Menschen mit Behinderungen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten für den Einzelnen bereitstellen oder veranlassen. Die DAC Group wird bei der Anpassung der individuellen Anforderungen die Bedürfnisse der Person nach Barrierefreiheit berücksichtigen.

B. Barrierefreie Websites und Webinhalte

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Abteilungen der DAC Group ihre Webinhalte an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 auf Stufe AA anpassen. Web-Inhalte umfassen alle Informationen, die sich auf einer Internet-Website befinden.

C. Emergency Procedures, Plans or Public Safety Information

Wenn die DAC Group öffentliche Notfallverfahren, Pläne oder Informationen zur öffentlichen Sicherheit erstellt, werden wir die Informationen auf Anfrage so schnell wie möglich in einem barrierefreien Format oder mit geeigneten Kommunikationsmitteln zur Verfügung stellen.

D. Ausnahmen

Der Informations- und Kommunikationsstandard gilt nicht für Produkte und Produktkennzeichnungen, nicht konvertierbare Informationen oder Mitteilungen oder Informationen, die die DAC Group nicht direkt oder indirekt durch ein Vertragsverhältnis kontrolliert. Wenn die DAC Group feststellt, dass Informationen oder Mitteilungen nicht konvertierbar sind, wird die DAC Group die Person, die Informationen oder Mitteilungen anfordert, mit den folgenden Informationen versorgen:

  1. Eine Erklärung, warum die Informationen oder Kommunikationen nicht umsetzbar sind;
  2. Eine Zusammenfassung der nicht umwandelbaren Informationen oder Mitteilungen;
  3. Informationen gelten als nicht konvertierbar, wenn es technisch nicht möglich ist, die Informationen oder Mitteilungen zu konvertieren; oder wenn die Technologie zur Konvertierung der Informationen nicht ohne weiteres verfügbar ist.

E. Feedback-Prozess

Ab dem 1. Januar 2015 werden die Prozesse der DAC Group für den Empfang und die Bearbeitung von Feedback für Menschen mit Behinderungen durch die Bereitstellung von zugänglichen Formaten und Kommunikationsmitteln auf Anfrage zugänglich sein. Die DAC Group wird die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit dieser zugänglichen Formate informieren.

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